Seit der Reform des Maklerrechts gilt bundesweit das Prinzip der geteilten Provision bei selbstgenutzten Wohnimmobilien. Trotzdem gibt es große Unterschiede, wie Verkäufer ihre Kosten gestalten können.
Wie die Provision geregelt ist
Beauftragt der Verkäufer einen Makler, darf der Käufer höchstens denselben Anteil zahlen wie der Verkäufer. In der Praxis bedeutet das: Wer als Verkäufer keine Provision zahlt, kann sie auch nicht vollständig auf den Käufer abwälzen.
Das Modell ohne Verkäuferprovision
Bei ImmoKassel verkaufen Eigentümer ohne Provision. Für Verkäufer entstehen keine Maklerkosten – die volle Leistung von der Bewertung bis zum Notar ist inklusive. Das erhöht den Nettoerlös spürbar.
- Keine Maklerprovision für Verkäufer
- Volle Betreuung von der Bewertung bis zur Übergabe
- Mehr Netto vom Verkaufspreis
Weitere Kosten im Blick behalten
Neben der Provision sollten Verkäufer an mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen bei laufenden Krediten, die Spekulationssteuer bei kurzer Haltedauer sowie Kosten für Energieausweis und Unterlagen denken.



